Gefährdungsbereich des Munitionslagers Seetaler Alpe
Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1971,
römisch fünf
Paragraph eins
06.03.1971
43/01 Wehrrecht allgemein
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers SEETALER ALPE werden die im Paragraph 2, näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinde Ossach (Gerichtsbezirk Judenburg) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
02.03.2023
10005373
NOR12059601
N4197111666Y