Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Irak, im folgenden „Vertragschließende Teile“ genannt,
Die das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, im folgenden die „Konvention“ genannt, ratifiziert haben,
Und vom Wunsche geleitet, ein Abkommen über den Betrieb von Luftverkehrslinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Haben zu diesem Zweck ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter bestellt, die wie folgt übereingekommen sind: