Luftverkehrsabkommen (Irak)
Bundesgesetzblatt Nr. 270 aus 1971,
Vertrag – Irak
Paragraph 0
04.08.1971
21.11.1970
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK IRAK
StF: BGBl. Nr. 270/1971
Arabisch, Deutsch, Englisch
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Abkommens wurde gemäß Artikel römisch sechzehn des Abkommens durch diplomatischen Notenwechsel mit 4. August 1971 bestimmt.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Irak, im folgenden „Vertragschließende Teile“ genannt,
Die das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt, im folgenden die „Konvention“ genannt, ratifiziert haben,
Und vom Wunsche geleitet, ein Abkommen über den Betrieb von Luftverkehrslinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Haben zu diesem Zweck ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter bestellt, die wie folgt übereingekommen sind:
e-rk3
27.08.2019
10011420
NOR11011685
N9197114143T