Bundesrecht konsolidiert

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Schiffahrt - Einreise und Aufenthalt von Schiffern § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schiffahrt - Einreise und Aufenthalt von Schiffern

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 252/1971

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.07.1971

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Unterzeichnungsdatum

17.05.1971

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Beachte

Das Abkommen gilt mit dem Beitritt Ungarns zur EU als beendet (vgl. BGBl. III Nr. 25/2014).

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Einreise und den Aufenthalt von Schiffern
StF: BGBl. Nr. 252/1971

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, am 16. Juli 1971 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014

Gesetzesnummer

10011422

Dokumentnummer

NOR11011687

Alte Dokumentnummer

N9197114228T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1971/252/P0/NOR11011687

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