Kurztitel

Schiffahrt - Einreise und Aufenthalt von Schiffern

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 252 aus 1971,

Inkrafttretensdatum

16.07.1971

Außerkrafttretensdatum

30.04.2004

Beachte

Das Abkommen gilt mit dem Beitritt Ungarns zur EU als beendet vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2014,).

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Einreise und den Aufenthalt von Schiffern

StF: BGBl. Nr. 252/1971

Änderung

BGBl. III Nr. 25/2014

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, am 16. Juli 1971 in Kraft.