Schiffahrt - Einreise und Aufenthalt von Schiffern
Bundesgesetzblatt Nr. 252 aus 1971,
16.07.1971
30.04.2004
Das Abkommen gilt mit dem Beitritt Ungarns zur EU als beendet vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 25 aus 2014,).
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Einreise und den Aufenthalt von Schiffern
StF: BGBl. Nr. 252/1971
BGBl. III Nr. 25/2014
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, am 16. Juli 1971 in Kraft.