Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen (Griechenland)
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/Anlage
Art. 23
Inkrafttretensdatum
12.01.1971
Außerkrafttretensdatum
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 23
Dieser Vertrag berührt nicht die Verpflichtungen aus anderen Abkommen oder Vereinbarungen, denen die beiden Staaten angehören oder angehören werden und welche die Rechtshilfe auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts einschließlich der Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten und des Armenrechts regeln.
Anmerkung
Im Bereich der Verfahrenshilfe kommt hier das Europäische Übereinkommen vom 27. Jänner 1977,
BGBl. Nr. 190/1982, über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe in Betracht.
Schlagworte
Verfahrenshilfe, Prozeßkostensicherheitsleistung, aktorische Kaution,
Zivilrecht
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Gesetzesnummer
10002208
Dokumentnummer
NOR12028887
Alte Dokumentnummer
N2197113044T