Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen (Griechenland)
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
12.01.1971
Außerkrafttretensdatum
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR ZUSTELLUNGS- UND RECHTSHILFEERSUCHEN
Artikel 1
Die Hohen Vertragschließenden Teile werden sich auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts sowohl im Streitverfahren als auch im Außerstreitverfahren gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gegenseitig Rechtshilfe leisten. Diese Bestimmungen sind ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Personen anzuwenden, an die eine Zustellung durchgeführt werden soll oder deren Vernehmung den Gegenstand eines Rechtshilfeersuchens bildet.
Schlagworte
Zustellungsersuchen, Zivilrecht
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Gesetzesnummer
10002208
Dokumentnummer
NOR12028865
Alte Dokumentnummer
N2197113022T