Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1

Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 175/1971

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

28.05.1971

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Beachte

Teilweise überholt durch die B-VG Novelle BGBl. Nr. 444/1974. Die Zuständigkeit der Länder gem. Pkt. 2 b besteht nunmehr einerseits ohne Einschränkung auf Kindergärtnerinnen, die behördliche Aufgaben zu besorgen haben, andererseits auch hinsichtlich von Kindergärtnerinnen mit Dienstvertrag (Art. 21 Abs. 1 und 2 B-VG).

Text

Ziffer eins Das Dienstrecht der Kindergärtnerinnen ist keine Angelegenheit auf den Gebieten des Schulwesens sowie des Erziehungswesens im Sinne des Artikel 14, Absatz eins, B-VG und keine Angelegenheit des Kindergartenwesens im Sinne des Artikel 14, Absatz 4, Litera b, B-VG.

Ziffer 2 Soweit nicht die Sonderbestimmungen des Artikel 14, Absatz 3, Litera d und des Artikel 14, Absatz 5, Litera c, B-VG gelten und soweit es sich nicht um Kindergärtnerinnen handelt, die behördliche Aufgaben zu besorgen haben (Artikel 12, Absatz eins, Ziffer 8 und Artikel 21, B-VG), liegt auf dem Gebiete des Dienstrechtes der Kindergärtnerinnen die Zuständigkeit zur Gesetzgebung

Litera a beim Bund:

gemäß Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 16, B-VG hinsichtlich des Dienstrechtes der in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Kindergärtnerinnen;

gemäß Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 6, B-VG hinsichtlich des Dienstrechtes der in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstgeber stehenden Kindergärtnerinnen;

Litera b bei den Ländern:

gemäß Artikel 15, Absatz eins, B-VG hinsichtlich des Dienstrechtes der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einem Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband stehenden Kindergärtnerinnen.“

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2022

Gesetzesnummer

10000496

Dokumentnummer

NOR12007279

Alte Dokumentnummer

N11971133720

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1971/175/A1/NOR12007279

Navigation im Suchergebnis