Die Österreichische Bundesregierung
und
die Regierung von Spanien
in dem Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Filmindustrien in beiden Staaten im beiderseitigen Interesse zu vertiefen,
in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur wirksamen Verbreitung der Kultur beider Völker beiträgt und die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Staaten fördert,
von dem Wunsche getragen, daß Filme, die sich durch ihren künstlerischen Wert, ihre technischen Vorzüge und ihren besonderen Aufwand auszeichnen, in den Genuß der Vorteile von Gemeinschaftsproduktionen kommen,
sind wie folgt übereingekommen: