Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens
Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2013,
Vertrag – Spanien
Paragraph 0
10.04.1970
31.08.2013
09.02.1970
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON SPANIEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FILMWESENS
StF: BGBl. Nr. 87/1970
BGBl. III Nr. 188/2013 (NR: GP XXIV RV 1787 AB 2308 S. 203. BR: AB 8981 S. 821.)
Deutsch, Spanisch
in dem Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Filmindustrien in beiden Staaten im beiderseitigen Interesse zu vertiefen,
in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur wirksamen Verbreitung der Kultur beider Völker beiträgt und die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Staaten fördert,
von dem Wunsche getragen, daß Filme, die sich durch ihren künstlerischen Wert, ihre technischen Vorzüge und ihren besonderen Aufwand auszeichnen, in den Genuß der Vorteile von Gemeinschaftsproduktionen kommen,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
13.05.2020
10009314
NOR11009505
N7197013753T