Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 279/1970

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.08.1970

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.07.1970

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Titel

ABKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Vertragsstaaten
StF: BGBl. Nr. 279/1970

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und der Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien sind, geleitet von dem Bestreben, die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich Transitlinien) auf der Straße mit Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel römisch neun am 7. August 1970 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2025

Gesetzesnummer

10011410

Dokumentnummer

NOR11011675

Alte Dokumentnummer

N9197013835T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/279/P0/NOR11011675

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