Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1970,
Vertrag – Bulgarien
Paragraph 0
07.08.1970
08.07.1970
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
ABKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr zwischen den Vertragsstaaten
StF: BGBl. Nr. 279/1970
Bulgarisch, Deutsch
Das vorliegende Abkommen ist gemäß seinem Artikel römisch neun am 7. August 1970 in Kraft getreten.
Der Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen der Republik Österreich und der Minister für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien sind, geleitet von dem Bestreben, die Beförderung von Personen im internationalen Kraftfahrlinienverkehr (einschließlich Transitlinien) auf der Straße mit Kraftfahrzeugen, die in den beiden Staaten zugelassen sind, zwischen den Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen wie folgt:
e-rk3
23.01.2025
10011410
NOR11011675
N9197013835T