Bundesrecht konsolidiert

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Abänderung des durch Verordnung bestimmten Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hörsching § 2

Kurztitel

Abänderung des durch Verordnung bestimmten Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hörsching

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 234/1970

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

14.08.1970

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,In den engeren Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hörsching fallen jene Grundstücke und Teile von Grundstücken, die innerhalb der aus Anlage 2 ersichtlichen, rot gezeichneten Einhüllenden liegen.
  2. Absatz 2,In den weiteren Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hörsching fallen jene Grundflächen und Teile von Grundflächen, die zwischen den, aus Anlage 2 ersichtlichen, rot und blau gezeichneten Einhüllenden liegen.

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2023

Gesetzesnummer

10005355

Dokumentnummer

NOR12059568

Alte Dokumentnummer

N4197011678Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/234/P2/NOR12059568

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