Bundesrecht konsolidiert

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Abänderung des durch Verordnung bestimmten Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hörsching § 1

Kurztitel

Abänderung des durch Verordnung bestimmten Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Hörsching

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 234/1970

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

14.08.1970

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph eins,

Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hörsching werden die im Paragraph 2, näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinde Neubau (Gerichtsbezirk Linz-Land) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2023

Gesetzesnummer

10005355

Dokumentnummer

NOR12059567

Alte Dokumentnummer

N4197011677Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/234/P1/NOR12059567

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