Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königreich)
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/Anlage
Art. 6
Inkrafttretensdatum
12.08.1970
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel 6
Auslieferung wird nicht gewährt, wenn nach dem Recht der ersuchenden oder der ersuchten Partei wegen der strafbaren Handlung, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung verjährt ist.
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2014
Gesetzesnummer
10002184
Dokumentnummer
NOR12028627
Alte Dokumentnummer
N2197022182S