Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 168 aus 1970,
Artikel 6
12.08.1970
Auslieferung wird nicht gewährt, wenn nach dem Recht der ersuchenden oder der ersuchten Partei wegen der strafbaren Handlung, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, die Strafverfolgung oder Strafvollstreckung verjährt ist.