Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferungsvertrag (Vereinigtes Königreich)
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
12.08.1970
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel 4
Die österreichische Bundesregierung ist nicht verpflichtet, einen Staatsbürger der Republik Österreich auszuliefern. Die Regierung Ihrer Britannischen Majestät im Vereinigten Königreich ist nicht verpflichtet, einen britischen Untertan, eine Person unter britischem Schutz oder einen Bürger der Irischen Republik auszuliefern.
Zuletzt aktualisiert am
13.01.2014
Gesetzesnummer
10002184
Dokumentnummer
NOR12028625
Alte Dokumentnummer
N2197022180S