Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Steinpaß) (BRD)
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.04.1970
Außerkrafttretensdatum
Index
49/04 Grenzverkehr
Text
Artikel 2
Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßtDer örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3, des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Bundesstraße Nr. 1 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
den das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
im Dienstgebäude die beiden Abfertigungshallen, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;
die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume im nördlichen Teil des Dienstgebäudes, und zwar alle Räume mit Ausnahme der gemeinsam benützten.
Anmerkung
1. Es wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen für jeden Grenzabschnitt eine eigene Rechtsvorschrift angelegt.
2.
BGBl. Nr. 573/1980 betrifft nur Grenzübergang Freilassing-Saalbrücke
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014
Gesetzesnummer
20000541
Dokumentnummer
NOR40006699