die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- Strichaufzählungdie Bundesstraße Nr. 1 von der gemeinsamen Grenze bis zum Amtsplatz;
- Strichaufzählungden das Dienstgebäude umgebenden Amtsplatz;
- Strichaufzählungden Abfertigungskiosk;
- Strichaufzählungim Dienstgebäude die beiden Abfertigungshallen, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;