Bundesrecht konsolidiert

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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Simbach am Inn) (BRD) Art. 2

Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Simbach am Inn) (BRD)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 130/1970

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.04.1970

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 2

Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Absatz 3, des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt

  1. Litera a
    die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      die Bahnstrecke zwischen der gemeinsamen Grenze und Bahnkilometer 114,518;
    • Strichaufzählung
      das Gelände des Bahnhofes Simbach vom Bahnkilometer 114,518 bis Bahnkilometer 112,786, die darauf befindlichen Gebäude und Gebäudeteile jedoch nur, soweit sie nachstehend als zum örtlichen Bereich gehörend bezeichnet sind;
    • Strichaufzählung
      im Betriebsgebäude die sogenannte Zollschleuse, die Expreßgutausgabe, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;
    • Strichaufzählung
      im Güterhallengebäude die Güterhalle, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;
  2. Litera b
    die den österreichischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Räume, und zwar
    • Strichaufzählung
      im Betriebsgebäude den an der Südseite neben der sogenannten Zollschleuse gelegenen Raum;
    • Strichaufzählung
      im Güterhallengebäude die Räume Nr. 13, 14 und 15 im Erdgeschoß, Raum Nr. 19 und die beiden anschließenden Räume im 1. Obergeschoß sowie den Abstellraum im Dachgeschoß.

Anmerkung

1. Es wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen für jeden Grenzabschnitt eine eigene Rechtsvorschrift angelegt.
2. BGBl. Nr. 573/1980 betrifft nur Grenzübergang Freilassing-Saalbrücke

Schlagworte

Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014

Gesetzesnummer

20000535

Dokumentnummer

NOR40006680

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/130/A2/NOR40006680

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