die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
- Strichaufzählungdie Bahnstrecke zwischen der gemeinsamen Grenze und Bahnkilometer 114,518;
- Strichaufzählungdas Gelände des Bahnhofes Simbach vom Bahnkilometer 114,518 bis Bahnkilometer 112,786, die darauf befindlichen Gebäude und Gebäudeteile jedoch nur, soweit sie nachstehend als zum örtlichen Bereich gehörend bezeichnet sind;
- Strichaufzählungim Betriebsgebäude die sogenannte Zollschleuse, die Expreßgutausgabe, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;
- Strichaufzählungim Güterhallengebäude die Güterhalle, die sanitären Anlagen und alle Verbindungswege;