die täglich Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung dieser wöchentliche Normalarbeitszeit gemäß den §§ 3 bis 5 und 18 Abs. 2 ergibt.die täglich Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung dieser wöchentliche Normalarbeitszeit gemäß den Paragraphen 3 bis 5 und 18 Absatz 2, ergibt.