Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Typ
Vertrag – Rumänien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
25.01.1969
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Unterzeichnungsdatum
17.12.1968
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen (vgl.
BGBl. III Nr. 103/2012).
Titel
ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF:
BGBl. Nr. 39/1969
Sprachen
Deutsch, Rumänisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien haben - im Bestreben, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu fördern - beschlossen, das vorliegende Abkommen zur gegenseitigen Erleichterung des Reiseverkehrs ihrer Staatsbürger abzuschließen.
Zu diesem Zweck haben die Regierungen der Vertragsstaaten zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2014
Gesetzesnummer
10005341
Dokumentnummer
NOR11005425
Alte Dokumentnummer
N4196913600T