Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1969,
25.01.1969
31.12.2006
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2012,).
ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 39/1969
BGBl. III Nr. 103/2012
Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien haben - im Bestreben, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu fördern - beschlossen, das vorliegende Abkommen zur gegenseitigen Erleichterung des Reiseverkehrs ihrer Staatsbürger abzuschließen.
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: