Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1969,

Inkrafttretensdatum

25.01.1969

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2012,).

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

StF: BGBl. Nr. 39/1969

Änderung

BGBl. III Nr. 103/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien haben - im Bestreben, die Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu fördern - beschlossen, das vorliegende Abkommen zur gegenseitigen Erleichterung des Reiseverkehrs ihrer Staatsbürger abzuschließen.

Zu diesem Zweck haben die Regierungen der Vertragsstaaten zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: