Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Internationale Klassifikation von Waren
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
30.11.1969
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
15.06.1957
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Titel
(Übersetzung)
Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren
und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken vom 15. Juni 1957
StF:
BGBl. Nr. 388/1969
Vertragsparteien
*Guyana 404/1969 *Jugoslawien 404/1969 *Libanon 404/1969 *Marokko 404/1969 *Polen 404/1969 *Tunesien 404/1969
Ratifikationstext
Die Kundmachung des Inkrafttretens und des Geltungsbereiches des vorliegenden Abkommens sowie allfälliger Vorbehalte und Erklärungen der anderen vertragschließenden Länder wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Sonstige Textteile
Nachdem das Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken vom 15. Juni 1957, dessen Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 3 verfassungsändernde Bestimmungen sind und welches also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrats erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den Beitritt der Republik Österreich zu diesem Abkommen und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Beitrittsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 3. September 1969
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991
2. Siehe auch die Stockholmer Fassung,
BGBl. Nr. 401/1973, und die
Genfer Fassung,
BGBl. Nr. 340/1982.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013
Gesetzesnummer
10002159
Dokumentnummer
NOR11002182
Alte Dokumentnummer
N2196928611S