Bundesrecht konsolidiert

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Internationale Klassifikation von Waren § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Internationale Klassifikation von Waren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 388/1969

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.11.1969

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

15.06.1957

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Titel

(Übersetzung)
Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren
und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken vom 15. Juni 1957
StF: BGBl. Nr. 388/1969

Vertragsparteien

*Guyana 404/1969 *Jugoslawien 404/1969 *Libanon 404/1969 *Marokko 404/1969 *Polen 404/1969 *Tunesien 404/1969

Ratifikationstext

Die Kundmachung des Inkrafttretens und des Geltungsbereiches des vorliegenden Abkommens sowie allfälliger Vorbehalte und Erklärungen der anderen vertragschließenden Länder wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Sonstige Textteile

Nachdem das Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken vom 15. Juni 1957, dessen Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 3 verfassungsändernde Bestimmungen sind und welches also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrats erhalten hat, erklärt der Bundespräsident den Beitritt der Republik Österreich zu diesem Abkommen und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Beitrittsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 3. September 1969

Anmerkung

1. Erfassungsstichtag: 1.1.1991
2. Siehe auch die Stockholmer Fassung, BGBl. Nr. 401/1973, und die
Genfer Fassung, BGBl. Nr. 340/1982.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2013

Gesetzesnummer

10002159

Dokumentnummer

NOR11002182

Alte Dokumentnummer

N2196928611S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1969/388/P0/NOR11002182

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