Bundesrecht konsolidiert

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Kompetenzfeststellung durch den VfGH Art. 1

Kurztitel

Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 332/1969

Typ

K

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

18.09.1969

Außerkrafttretensdatum

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Text

„Die Abwehr von Gefahren, die durch das Auftreten von elektrischen Potentialunterschieden entstehen können, ist auch dann eine Angelegenheit der „Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet“ (Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 10, B-VG.), wenn die Potentialunterschiede nicht unmittelbar oder mittelbar von einer Anlage zur Herstellung oder Leitung von elektrischem Strom ausgehen.“

Schlagworte

Verwaltungspolizei

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2022

Gesetzesnummer

10000464

Dokumentnummer

NOR12006980

Alte Dokumentnummer

N11969131910

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1969/332/A1/NOR12006980

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