Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 332 aus 1969,
K
Artikel eins
18.09.1969
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„Die Abwehr von Gefahren, die durch das Auftreten von elektrischen Potentialunterschieden entstehen können, ist auch dann eine Angelegenheit der „Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiet“ (Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 10, B-VG.), wenn die Potentialunterschiede nicht unmittelbar oder mittelbar von einer Anlage zur Herstellung oder Leitung von elektrischem Strom ausgehen.“
Verwaltungspolizei
15.09.2022
10000464
NOR12006980
N11969131910