Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege Art. 3

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 258/1969

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1970

Außerkrafttretensdatum

Index

69/05 Fürsorgewesen

Text

Artikel 3

Gewährt eine Vertragspartei einem ihrer Staatsangehörigen, der sich im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhält, Fürsorge, so bleiben solche Zuwendungen im Aufenthaltsstaat bei der Festsetzung von Art und Maß der Fürsorge sowie bei der Gewährung von Leistungen aus der Sozialversicherung außer Betracht; dies gilt nicht, soweit die Zuwendungen die wirtschaftliche Lage des Hilfsbedürftigen so günstig beeinflussen, daß daneben Fürsorge des Aufenthaltsstaates ungerechtfertigt wäre.

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2016

Gesetzesnummer

10008233

Dokumentnummer

NOR12095797

Alte Dokumentnummer

N6196910284I

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1969/258/A3/NOR12095797

Navigation im Suchergebnis