Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Strafvollzugsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 65a
Inkrafttretensdatum
01.01.1994
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
StVG
Index
25/02 Strafvollzug
Text
Bedachtnahme auf fremdsprachige Strafgefangene
§ 65a.Paragraph 65 a,
Bei der erzieherischen Betreuung und der Beschäftigung der Strafgefangenen, insbesondere bei der Ausstattung der Büchereien, der Beschaffung von Büchern und Zeitschriften und bei der Abhaltung von Fortbildungs- und Sprachkursen sowie von Veranstaltungen, ist nach Möglichkeit auch auf die Bedürfnisse von Strafgefangenen Bedacht zu nehmen, deren Muttersprache nicht deutsch ist.
Schlagworte
Fortbildungskurs
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Gesetzesnummer
10002135
Dokumentnummer
NOR12037110
Alte Dokumentnummer
N2199331320J