Strafvollzugsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 799 aus 1993,
Paragraph 65 a
01.01.1994
Bei der erzieherischen Betreuung und der Beschäftigung der Strafgefangenen, insbesondere bei der Ausstattung der Büchereien, der Beschaffung von Büchern und Zeitschriften und bei der Abhaltung von Fortbildungs- und Sprachkursen sowie von Veranstaltungen, ist nach Möglichkeit auch auf die Bedürfnisse von Strafgefangenen Bedacht zu nehmen, deren Muttersprache nicht deutsch ist.