Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.08.2019
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PVGO
Index
63/07 Personalvertretung
Text
§ 6.Paragraph 6,
Nach der Verlesung und eventuellen Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 5 und nach der Genehmigung des Protokolles der letzten Sitzung (§ 16) sind dem Ausschuß die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke zur Kenntnis zu bringen. Nach der Verlesung und eventuellen Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des Paragraph 5 und nach der Genehmigung des Protokolles der letzten Sitzung (Paragraph 16,) sind dem Ausschuß die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke zur Kenntnis zu bringen.
Im RIS seit
01.08.2019
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2019
Gesetzesnummer
10008362
Dokumentnummer
NOR40216951