Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
27.01.1968
Außerkrafttretensdatum
31.07.2019
Abkürzung
PVGO
Index
63/07 Personalvertretung
Text
§ 6.Paragraph 6,
Nach der Verlesung und eventuellen Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 5 und nach der Genehmigung des Protokolles der letzten Sitzung (§ 16) sind dem Ausschuß die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke (Ein- und Auslauf) zur Kenntnis zu bringen. Nach der Verlesung und eventuellen Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des Paragraph 5 und nach der Genehmigung des Protokolles der letzten Sitzung (Paragraph 16,) sind dem Ausschuß die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke (Ein- und Auslauf) zur Kenntnis zu bringen.
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2019
Gesetzesnummer
10008362
Dokumentnummer
NOR12095693
Alte Dokumentnummer
N61968103510