(2)Absatz 2,Über den Antrag auf Schluß der Rednerliste ist sogleich, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners, abzustimmen. Vor der Abstimmung ist die Rednerliste zu verlesen. Eine Debatte über den Antrag auf Schluß der Rednerliste ist unzulässig. § 8 Abs. 2 letzter Satz bleibt unberührt.Über den Antrag auf Schluß der Rednerliste ist sogleich, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners, abzustimmen. Vor der Abstimmung ist die Rednerliste zu verlesen. Eine Debatte über den Antrag auf Schluß der Rednerliste ist unzulässig. Paragraph 8, Absatz 2, letzter Satz bleibt unberührt.