Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Art. 1

Kurztitel

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 27/1968

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

13.01.1968

Außerkrafttretensdatum

Index

29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung)

Text

Artikel 1

Dieses Übereinkommen ist auf öffentliche Urkunden anzuwenden, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates errichtet worden sind und die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates vorgelegt werden sollen.

Als öffentliche Urkunden im Sinne dieses Übereinkommens werden angesehen:

Litera a Urkunden eines staatlichen Gerichts oder einer Amtsperson als Organ der Rechtspflege, einschließlich der Urkunden, die von der Staatsanwaltschaft, von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder von einem Zustellungs- oder Vollstreckungsbeamten ausgestellt sind;

Litera b Urkunden der Verwaltungsbehörden;

Litera c notarielle Urkunden;

Litera d amtliche Bescheinigungen, die auf Privaturkunden angebracht sind, wie zum Beispiel Vermerke über die Registrierung, Sichtvermerke zur Feststellung eines bestimmten Zeitpunktes und Beglaubigungen von Unterschriften.

Dieses Übereinkommen ist jedoch nicht anzuwenden

Litera a auf Urkunden, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichtet sind;

Litera b auf Urkunden der Verwaltungsbehörden, die sich unmittelbar auf den Handelsverkehr oder auf das Zollverfahren beziehen.

Anmerkung

Für Urkunden, die von diplomatischen oder konsularischen Vertretern
errichtet worden sind, siehe das Europäische Übereinkommen vom
7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen
Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung, BGBl.
Nr. 274/1973.

Schlagworte

Anwendungsbereich

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10002118

Dokumentnummer

NOR12027852

Alte Dokumentnummer

N2196828906S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/27/A1/NOR12027852

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