Bundesrecht konsolidiert

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Betrieb von Amateurfunkstellen (USA) § 0

Kurztitel

Betrieb von Amateurfunkstellen (USA)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 26/1968

Typ

Vertrag – USA

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.12.1967

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.11.1967

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE BETREIBUNG VON AMATEURFUNKSTELLEN
StF: BGBl. Nr. 26/1968

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, in der Absicht, ein Abkommen über die wechselseitige Einräumung von Berechtigungen abzuschließen, auf Grund derer lizenzierte Funkamateure beider Länder ihre Funkstellen im anderen Land gemäß den Bestimmungen des Artikels 41 der „Vollzugsordnung für den Funkdienst“, Genf 1959, betreiben dürfen, sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2015

Gesetzesnummer

10011397

Dokumentnummer

NOR11011662

Alte Dokumentnummer

N9196814240T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/26/P0/NOR11011662

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