Betrieb von Amateurfunkstellen (USA)
Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1968,
21.12.1967
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE BETREIBUNG VON AMATEURFUNKSTELLEN
StF: BGBl. Nr. 26/1968
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, in der Absicht, ein Abkommen über die wechselseitige Einräumung von Berechtigungen abzuschließen, auf Grund derer lizenzierte Funkamateure beider Länder ihre Funkstellen im anderen Land gemäß den Bestimmungen des Artikels 41 der „Vollzugsordnung für den Funkdienst“, Genf 1959, betreiben dürfen, sind wie folgt übereingekommen: