Bundesrecht konsolidiert

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Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig § 2

Kurztitel

Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 220/1968

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

13.07.1968

Außerkrafttretensdatum

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Text

Paragraph 2,
  1. Absatz eins,In den engeren Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig fallen jene Grundstücke und Teile von Grundstücken, die innerhalb der aus der Anlage 2 ersichtlichen, rot gezeichneten Einhüllenden liegen.
  2. Absatz 2,In den weiteren Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig fallen jene Grundstücke und Teile von Grundstücken, die zwischen den aus der Anlage 2 ersichtlichen, rot und blau gezeichneten Einhüllenden liegen.

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2023

Gesetzesnummer

10005327

Dokumentnummer

NOR12059210

Alte Dokumentnummer

N4196811627Y

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/220/P2/NOR12059210

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