Absatz eins,In den engeren Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig fallen jene Grundstücke und Teile von Grundstücken, die innerhalb der aus der Anlage 2 ersichtlichen, rot gezeichneten Einhüllenden liegen.
Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig
Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1968,
römisch fünf
Paragraph 2
13.07.1968
43/01 Wehrrecht allgemein
02.03.2023
10005327
NOR12059210
N4196811627Y