Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
13.07.1968
Außerkrafttretensdatum
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig werden die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden Edelbach, Allentsteig, Äpfelgschwendt und Merkenbrechts (Gerichtsbezirk Allentsteig) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich. Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig werden die im Paragraph 2, näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden Edelbach, Allentsteig, Äpfelgschwendt und Merkenbrechts (Gerichtsbezirk Allentsteig) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023
Gesetzesnummer
10005327
Dokumentnummer
NOR12059209
Alte Dokumentnummer
N4196811626Y