Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig
Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1968,
römisch fünf
Paragraph eins
13.07.1968
43/01 Wehrrecht allgemein
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig werden die im Paragraph 2, näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden Edelbach, Allentsteig, Äpfelgschwendt und Merkenbrechts (Gerichtsbezirk Allentsteig) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
02.03.2023
10005327
NOR12059209
N4196811626Y