Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.07.1968
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
1.Ziffer eins Die österreichischen Behörden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Einfuhr und Auswertung ohne zahlenmäßige Einschränkung für synchronisierte italienische Langspielfilme genehmigen.
2.Ziffer 2 Die italienischen Behörden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Einfuhr und Auswertung von österreichischen Spielfilmen in synchronisierter Fassung ohne zahlenmäßige Einschränkung genehmigen.
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017
Gesetzesnummer
10009297
Dokumentnummer
NOR12118829
Alte Dokumentnummer
N7196833620L