Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes regeln Art. 2

Kurztitel

Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes regeln

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 103/1968

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

26.02.1968

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL römisch zwei

Der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, unterliegt nicht nationaler Aneignung auf Grund von Souveränitätsansprüchen, durch Benützung oder Besetzung oder irgendeinen anderen Titel.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2016

Gesetzesnummer

10000455

Dokumentnummer

NOR12006939

Alte Dokumentnummer

N1196820940S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1968/103/A2/NOR12006939

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