Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes regeln
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
26.02.1968
Außerkrafttretensdatum
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL IIARTIKEL römisch zwei
Der Weltraum, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, unterliegt nicht nationaler Aneignung auf Grund von Souveränitätsansprüchen, durch Benützung oder Besetzung oder irgendeinen anderen Titel.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016
Gesetzesnummer
10000455
Dokumentnummer
NOR12006939
Alte Dokumentnummer
N1196820940S