(2)Absatz 2,Weiters muß der Antragsteller, bei juristischen Personen der gewerberechtliche Geschäftsführer, über folgende zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Erfüllung der mit dieser Bewilligung verbundenen Aufgaben erforderlich sind, verfügen:
Herstellen von Metall- und Kunststoffverbund-Platinen
Prägen von speziellen reflektierenden Metall- und Kunststoffverbund-Platinen mit Ziffern und Buchstaben durch Prägewerkzeuge, wie für die Kennzeichentafelherstellung erforderlich
Mehrfarbensiebdruck auf Metall- und Kunststoffverbundplatinen
Heißprägetechnik und thermische Einfärbung auf Metall- und Kunststoffverbund-Platinen mit den für die Kennzeichentafelherstellung erforderlichen Farben
Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse in der Leitung von Produktionsbetrieben, wobei vor allem auf folgende Schwerpunkte zu achten ist:
Integrierte Serien- und Einzelproduktion
Organisation und Leitung von Produktionen, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen
Geordnete und kontrollierte Bestell- und Lieferorganisation.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 16/1998)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 16 aus 1998,)