Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)
Typ
Vertrag – Brasilien
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
21.10.1967
Außerkrafttretensdatum
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 1
Österreichische und brasilianische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen gewöhnlichen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerkfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten. Die Aufenthaltsberechtigung kann gemäß den geltenden Gesetzen von den zuständigen Behörden verlängert werden.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014
Gesetzesnummer
10005304
Dokumentnummer
NOR12059072
Alte Dokumentnummer
N4196734554L