Kurztitel

Sichtvermerkzwang - Abschaffung (Brasilien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 332 aus 1967,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.10.1967

Text

Artikel 1

Österreichische und brasilianische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen gewöhnlichen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerkfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten. Die Aufenthaltsberechtigung kann gemäß den geltenden Gesetzen von den zuständigen Behörden verlängert werden.