Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Tunesien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Tunesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 251/1967

Typ

Vertrag – Tunesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.05.1967

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.10.1966

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK TUNESIEN
StF: BGBl. Nr. 251/1967

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Tunesien,

Vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Tunesien zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in größtmöglichem Ausmaß zu verfolgen,

Bestrebt, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde, anzuwenden,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen samt Anhang römisch eins ist gemäß seinem Artikel 21 am 19. Mai 1967 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2019

Gesetzesnummer

10011387

Dokumentnummer

NOR11011652

Alte Dokumentnummer

N9196714139T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/251/P0/NOR11011652

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