Luftverkehrsabkommen (Tunesien)
Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1967,
Vertrag – Tunesien
Paragraph 0
19.05.1967
17.10.1966
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK TUNESIEN
StF: BGBl. Nr. 251/1967
Das vorliegende Abkommen samt Anhang römisch eins ist gemäß seinem Artikel 21 am 19. Mai 1967 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Tunesien,
Vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Tunesien zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in größtmöglichem Ausmaß zu verfolgen,
Bestrebt, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde, anzuwenden,
Sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
26.08.2019
10011387
NOR11011652
N9196714139T