DIE REGIERUNGEN der nachstehend angeführten Staaten: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Schweden und Schweiz;
IN ANBETRACHT des ständigen Charakters der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht;
VON DEM WUNSCHE GELEITET, diesen Charakter zu betonen;
IN DER ERKENNTNIS, daß es sich zu diesem Zwecke empfiehlt, der Konferenz ein Statut zu geben;
HABEN DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN VEREINBART: