Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Satzung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 8
Inkrafttretensdatum
15.07.1955
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Index
29/02 Internationales Privatrecht
Text
Artikel 8
Die Kosten für die Tätigkeit des Ständigen Büros und der Sonderausschüsse werden auf die Mitglieder der Konferenz umgelegt, mit Ausnahme der Reise- und Aufenthaltskosten der Delegierten der Sonderausschüsse, die von den vertretenen Regierungen zu tragen sind.
Schlagworte
Spezialkommission
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2020
Gesetzesnummer
10002096
Dokumentnummer
NOR12027714
Alte Dokumentnummer
N2196715415R