Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 11
Inkrafttretensdatum
25.03.1967
Außerkrafttretensdatum
Index
61/03 Familienpolitischer Beirat
Text
§ 11.Paragraph 11,
Die Tätigkeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates ist eine ehrenamtliche. Die Mitglieder (die Ersatzmitglieder) und die sonstigen Fachleute haben Anspruch auf Reisekostenvergütung und Reisezulage, wie sie Bundesbeamten in der dritten Gebührenstufe gebühren würde.
Zuletzt aktualisiert am
09.03.2016
Gesetzesnummer
10008221
Dokumentnummer
NOR12095469
Alte Dokumentnummer
N6196727580L