Bundesrecht konsolidiert

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Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz § 11

Kurztitel

Errichtung eines Familienpolitischen Beirates beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 112/1967

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 11

Inkrafttretensdatum

25.03.1967

Außerkrafttretensdatum

Index

61/03 Familienpolitischer Beirat

Text

Paragraph 11,

Die Tätigkeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates ist eine ehrenamtliche. Die Mitglieder (die Ersatzmitglieder) und die sonstigen Fachleute haben Anspruch auf Reisekostenvergütung und Reisezulage, wie sie Bundesbeamten in der dritten Gebührenstufe gebühren würde.

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2016

Gesetzesnummer

10008221

Dokumentnummer

NOR12095469

Alte Dokumentnummer

N6196727580L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1967/112/P11/NOR12095469

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